7 Wege, die Wegzugsbesteuerung zu umgehen

Die Wegzugsbesteuerung bei Auswanderung

Seit dem Jahr 2022 hat sich einiges getan in Sachen Wegzugsbesteuerung. Wenn sich eine Person mit steuerpflichtigem Wohnsitz in Deutschland dazu entscheidet, dauerhaft ins Ausland zu ziehen und dabei Anteile an einer Kapitalgesellschaft besitzt, unterliegen die Veräußerungsgewinne dieser Anteile grundsätzlich nicht mehr der deutschen Besteuerung. Die Zuständigkeit für die Besteuerung solcher Gewinne wird in der Regel durch die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Zielland geregelt. Das Hauptziel der Wegzugsbesteuerung besteht darin, die stillen Reserven, die bis zum Zeitpunkt des Wegzugs angesammelt wurden, zu besteuern. Dieser Prozess erfolgt im Rahmen der steuerlichen Regelungen zwischen beiden Ländern.

Besonders kritisch für mittelständische Unternehmen

Die steuerlichen Regelungen der Wegzugsbesteuerung treffen insbesondere mittelständische Unternehmerfamilien mit zahlreichen Familienangehörigen. Wenn ein Familienmitglied sich dazu entscheidet, Deutschland dauerhaft zu verlassen, beispielsweise um in Wien zu leben und zu arbeiten, sieht es sich mit der Verpflichtung konfrontiert, die stillen Reserven – also die bislang nicht realisierten Gewinne – seiner Unternehmensanteile zu versteuern. Diese Regelung betrifft auch Gründer von Start-ups, die nach erfolgreichen Investorenrunden den Entschluss fassen, ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlagern. Bislang konnte eine dauerhafte Stundung dieser Steuerforderung beim Wegzug in andere EU-Staaten oder EWR-Länder erfolgen, doch diese Erleichterung wurde ab dem 1. Januar 2022 aufgehoben.

Was die Wegzugsbesteuerung besonders macht, ist die Besteuerung nicht realisierter Gewinne. Das Finanzamt interpretiert dies, indem es einen fiktiven Verkauf der Anteile am Unternehmen zum normalen Verkehrswert annimmt und diesen fiktiven Gewinn der Einkommensteuer unterwirft. Der daraus resultierende Streit mit dem Finanzamt über die genaue Höhe der stillen Reserven (Bewertung) ist somit vorprogrammiert. Die Wegzugsbesteuerung betrifft Privatpersonen unabhängig davon, ob die Anteile zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen gehören.

Unter welchen Umständen wird die Wegzugsbesteuerung fällig?

- Wenn der Steuerpflichtige in den letzten 12 Jahren zuvor mindestens 7 Jahre lang in Deutschland steuerlich ansässig war (unbeschränkte Steuerpflicht). Dies gilt auch, wenn eine Zweit- oder Ferienwohnung regelmäßig aufgesucht wird.

- Wenn der Steuerpflichtige mit mindestens 1% an einer Kapitalgesellschaft beteiligt war, unabhängig davon, ob diese Beteiligung im In- oder Ausland besteht.

- Wenn der Steuerpflichtige seinen deutschen Wohnsitz endgültig aufgibt.

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Die Wegzugsbesteuerung rechtssicher umgehen

Der Verkauf von Unternehmensanteilen vor dem Wegzug stellt eine komplexe Entscheidung dar, die zwischen der Wegzugsbesteuerung und einem sofortigen Verkauf abgewogen werden muss. Der Erlös aus dem Verkauf der Anteile vor dem Umzug unterliegt ebenfalls der Besteuerung.

Eine alternative Option besteht darin, den steuerlichen Wohnsitz in Deutschland beizubehalten, indem der Hauptwohnsitz im Land verbleibt. Diese Option ist besonders attraktiv, wenn der Wegzug auf maximal 5 Jahre begrenzt ist. Allerdings gibt es spezielle Fälle, in denen zwischen Deutschland und dem Land des vorübergehenden Wegzugs ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.

Die Übertragung der Anteile auf ein Familienmitglied ist eine weitere Möglichkeit. Dieses Familienmitglied muss in Deutschland bleiben und unterliegt der unbeschränkten Steuerpflicht. Schenkungen unterliegen der Steuer, wobei jedoch Ausnahmen im Zusammenhang mit dem Erbschaftssteuerrecht existieren.

Alternativ kann die Kapitalgesellschaft aufgelöst werden, wobei sämtliche Vermögenswerte des Unternehmens verkauft werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft umzuwandeln. Da die Wegzugssteuer auf dem Besitz von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft basiert, entfällt die Grundlage für die Wegzugsbesteuerung, wenn keine Kapitalgesellschaft mehr existiert.

Eine alternative Umwandlungsoption besteht darin, die Kapitalgesellschaft in eine Kommanditgesellschaft umzuwandeln. Der Wegziehende gründet eine Personengesellschaft und bringt seine Anteile ein, wodurch eine GmbH & Co. KG entsteht. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die neu gegründete Personengesellschaft aktiv in Deutschland tätig sein muss.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Vermeidung der Wegzugsbesteuerung immer vom individuellen Einzelfall abhängt und eine sorgfältige Prüfung erfordert.

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